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   BAG, 14.06.1984 - 2 AZN 211/84   

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BAG, 14.06.1984 - 2 AZN 211/84 (https://dejure.org/1984,16993)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1984 - 2 AZN 211/84 (https://dejure.org/1984,16993)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1984 - 2 AZN 211/84 (https://dejure.org/1984,16993)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZN 211/84
    Demgegenüber habe das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 23. Juli 1983 (gemeint ist offen sichtlich die Entscheidung vom 23- Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 12) und vom 2. November 1983 (7 AZR 272/82) folgende Rechtssätze aufgestellt: Bei einer Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten habe der Arbeitgeber im einzelnen darzutun, welche unzumutbaren Betriebsbeeinträchtigungen oder welche unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen in der Vergangenheit eingetreten wären und welche durch zu erwartende krankheitsbedingte Fehlzeiten voraussichtlich eintreten würden.

    Demgegenüber habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23- Juni 1983 (2 AZR 15/82, aaO) den Grundsatz aufgestellt, daß zur Kündigung nur ein Sachverhalt geeignet sei, der die betrieblichen Interessen unzumutbar beeinträchtigte.

    Selbst wenn sich aus der vom Kläger angezogenen Entscheidung des Senats vom 23. Juni 1983 (2 AZR 15/82, aaO) etwas anderes ergeben sollte, wäre diese Entscheidung insoweit nicht mehr divergenzfähig.

    Hierin liegt jedoch noch' kein Verstoß gegen die angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 1983 (2 AZR 15/82, aaO), nach der der Arbeitgeber bei häufigen Kurzerkrankungen in der Vergangenheit sich zunächst darauf beschränken darf, die Indizwirkung entfaltenden Fehlzeiten in der Vergangenheit darzulegen und der Arbeitnehmer daraufhin dartun muß, weshalb mit einer baldigen Genesung zu rechnen sei.

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZN 211/84
    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAG 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 AP Nr. 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979)- Danach gehört es in jedem Falle zur Darlegung des Zulassungsgrundes, daß das anzufechtende Urteil einen allgemeinen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat und daß dieser von einem in einer divergenzfähigen Entscheidung aufgestellten Rechtssatz abwficht.
  • BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung -

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZN 211/84
    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAG 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 AP Nr. 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979)- Danach gehört es in jedem Falle zur Darlegung des Zulassungsgrundes, daß das anzufechtende Urteil einen allgemeinen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat und daß dieser von einem in einer divergenzfähigen Entscheidung aufgestellten Rechtssatz abwficht.
  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZN 211/84
    c) In seiner Entscheidung vom 15. Februar 1981 (2 AZR 573/82 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) hat der Senat klargestellt, daß das Arbeitsverhältnis ein Austauschverhältnis ist, wenn auch mit starkem personenrechtlichen Einschlag.
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 272/82

    Kündigung - Fehlzeiten

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZN 211/84
    Demgegenüber habe das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 23. Juli 1983 (gemeint ist offen sichtlich die Entscheidung vom 23- Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 12) und vom 2. November 1983 (7 AZR 272/82) folgende Rechtssätze aufgestellt: Bei einer Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten habe der Arbeitgeber im einzelnen darzutun, welche unzumutbaren Betriebsbeeinträchtigungen oder welche unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen in der Vergangenheit eingetreten wären und welche durch zu erwartende krankheitsbedingte Fehlzeiten voraussichtlich eintreten würden.
  • BAG, 23.07.1968 - 5 AZR 210/68

    Divergenzrevision - LArbG - Unbewußte Abweichung - Bundesarbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZN 211/84
    Dagegen reicht die fehlerhafte oder unterlassene Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte zur Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde nicht aus (vgl. zum neuen Recht die oben genannten Beschlüsse und ferner - zum alten Recht - BAG AP Nr. 24 und Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision sowie BAG 21, 122 = AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Divergenzrevision - Formerfordernisse für

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZN 211/84
    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAG 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 AP Nr. 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979)- Danach gehört es in jedem Falle zur Darlegung des Zulassungsgrundes, daß das anzufechtende Urteil einen allgemeinen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat und daß dieser von einem in einer divergenzfähigen Entscheidung aufgestellten Rechtssatz abwficht.
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